Schutzmaßnamen

Schutzmaßnahmen zum Erhalt wertvoller Gebäudeteile in Berlin-Brandenburg

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Was versteht man unter Schutzmaßnahmen im Baubereich?


Einzelne Gebäudeteile oder auch Leitungen müssen während Baumaßnahmen vor Beschädigung oder Verunreinigung geschützt werden.


Das können bestehende Leitungen, Kabelkanäle oder Installationen sein, oder auch Fußböden, Fenster, Türen, Treppenhäuser, die unter Umständen gar nicht Teil der Baustelle sind, aber durch den Betrieb der Baustelle gefährdet werden.


Wird zum Beispiel eine Wohnung im 4. Geschoss aufwendig saniert, so ist es notwendig, die umliegenden Gebäudeteile vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Das ist zum einen wichtig, weil eventuelle Sachschäden Haftungsprobleme nach sich ziehen und zum anderen dürfen natürlich bestehende Leitungen und Einbauten weder in der Funktion beeinträchtigt, noch beschädigt werden.

Besonders wichtig sind Schutzmaßnahmen bei denkmalgeschützten Objekten


In diesem Fall ist ein Schaden verheerend, weil die Wiederbeschaffung meist sehr teuer oder vielleicht auch völlig unmöglich ist.


Schutzmaßnahmen:

  • Staubschutzwände
    (auf Wunsch mit eingebauter Tür)
  • Holzplatten
  • Folie
  • Klebefolie und Klebeband
  • Vlies
  • Kunststoffmatten

Damit schützen wir:

  • Fenster
  • Türen
  • Wände
  • Treppenhäuser
  • Fußböden
  • Bauteile
  • Leitungen

Bei Ihren Schutzmaßnahmen unterstützen wir Sie! Wir profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und stellen Ihnen gerne unser Fachwissen zur Verfügung, damit nichts zu Bruch geht, beschädigt oder verschmutzt wird.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Für ein erstes unverbindliches Angebot können Sie gerne unser Angebotsformular benutzen.

Damit dieses Angebot aussagekräftig ist, benötigen wir möglichst viele Details und eventuell auch Fotos, im Angebotsformular werden diese Details abgefragt. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, können Sie uns auch anrufen!

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