Schutzmaßnahmen zum Erhalt wertvoller Gebäudeteile in Berlin-Brandenburg

Schutzmaßnahmen im Innenbereich eines Gebäudes während Umbau

Was versteht man unter Schutzmaßnahmen im Baubereich?

Einzelne Gebäudeteile oder auch Leitungen müssen während Baumaßnahmen vor Beschädigung oder Verunreinigung geschützt werden. Das können bestehende Leitungen, Kabelkanäle oder Installationen sein, oder auch Fußböden, Fenster, Türen, Treppenhäuser, die unter Umständen gar nicht Teil der Baustelle sind, aber durch den Betrieb der Baustelle gefährdet werden. Wird zum Beispiel eine Wohnung im 4. Geschoss aufwendig saniert, so ist es notwendig, die umliegenden Gebäudeteile vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Das ist zum einen wichtig, weil eventuelle Sachschäden Haftungsprobleme nach sich ziehen und zum anderen dürfen natürlich bestehende Leitungen und Einbauten weder in der Funktion beeinträchtigt, noch beschädigt werden.

Was tun bei Asbest?

In diesem Fall ist ein Schaden verheerend, weil die Wiederbeschaffung meist sehr teuer oder vielleicht auch völlig unmöglich ist.

Schutzmaßnahmen:

+ Staubschutzwände (auf Wunsch mit eingebauter Tür) + Holzplatten + Folie + Klebefolie und Klebeband + Vlies + Kunststoffmatten
Centered Vertical Line

Damit schützen wir:

+ Fenster + Türen + Wände + Treppenhäuser + Fußböden + Bauteile + Leitungen

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Bauarbeiter in Schutzhelm und Warnweste telefoniert, während ein Kollege Notizen macht und zwei auf dem Dach arbeiten.
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