Einzelne Gebäudeteile oder auch Leitungen müssen während Baumaßnahmen vor Beschädigung oder Verunreinigung geschützt werden.
Das können bestehende Leitungen, Kabelkanäle oder Installationen sein, oder auch Fußböden, Fenster, Türen, Treppenhäuser, die unter Umständen gar nicht Teil der Baustelle sind, aber durch den Betrieb der Baustelle gefährdet werden.
Wird zum Beispiel eine Wohnung im 4. Geschoss aufwendig saniert, so ist es notwendig, die umliegenden Gebäudeteile vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Das ist zum einen wichtig, weil eventuelle Sachschäden Haftungsprobleme nach sich ziehen und zum anderen dürfen natürlich bestehende Leitungen und Einbauten weder in der Funktion beeinträchtigt, noch beschädigt werden.